REACH
Die REACH-Verordnung regelt die Registrierung, Evaluierung und Autorisierung der in der europäischen Gemeinschaft verwendeten Chemikalien. Sie soll für einen besseren Schutz von Mensch und Umwelt vor Belastungen durch chemische Stoffe sorgen. Die hiervon betroffenen Stoffe werden von der Europäischen Chemikalienagentur ermittelt und auf einer sogenannten Kandidatenliste veröffentlicht.
Aktueller Stand der Umsetzung:
ritterwerk arbeitet eng mit seinen Lieferanten zusammen, um die benötigten Informationen zu erfassen und zu bewerten.
Darüber hinaus versuchen wir jegliche besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) gem. REACH Art. 33 so gut wie möglich in unseren Produkten zu vermeiden.
Nach unserem jetzigen Kenntnisstand sind folgende Stoffe der Kandidatenliste in unseren Produkten oder deren Verpackung in Konzentrationen von über 0,1 Gew-% enthalten:
- Blei, CAS-Nr. 7439-92-1 kann in allen Hausgeräten in Aluminium, Stahl, Messing und Kupferlegierungen enthalten sein.
- Phenol, CAS-Nr. 108-95-2 kann in Gleitelementen der Stabmixer enthalten sein.
Aktuelle Kandidatenliste: https://echa.europa.eu/de/candidate-list-table